Was NIS2 von Ihrer Anlage verlangt
Betroffenheit, Pflichten — und welcher Teil davon Ihre Infrastruktur ist.
Aus einer internen Größe wird eine Nachweispflicht.
Wiederanlaufzeiten waren bisher eine Sache zwischen IT-Leitung und Geschäftsführung. Mit NIS2 werden sie zur Nachweispflicht — einschließlich geprobter Verfahren, nicht nur beschriebener.
Für die Infrastruktur heißt das zweierlei: Die Anlage muss einen Ausfall überstehen, und es muss belegbar sein, dass sie es tut. Der zweite Teil ist der, der in bestehenden Umgebungen regelmäßig fehlt.
Was davon unsere Baustelle ist.
Ausfallbild statt Annahme
Welcher Einzelausfall hält den Betrieb an? Die Frage wird erhoben, nicht geschätzt — inklusive der stillen gemeinsamen Punkte.
Geprobter Schwenk
Ein zweiter Standort, der nie unter Last geprüft wurde, ist kein Nachweis. Der Probeschwenk gehört ins Vorhaben, nicht in die Zukunft.
Belegte Wiederherstellung
Gesicherte Systeme werden regelmäßig in isolierter Umgebung hochgefahren und das Ergebnis protokolliert.
Dokumentierter Ist-Stand
Was geprüft wurde, wann und mit welchem Ergebnis. Aufsicht und Versicherer fragen nach Unterlagen, nicht nach Absichten.
Nachweisführung unter Aufsicht.
Rufen Sie am besten an, bevor Sie ausschreiben. Ein erstes Gespräch kostet nichts und dauert etwa fünfzehn Minuten.